Verfahrensbeistand


Was ist ein Verfahrensbeistand?

Der Verfahrensbeistand ist die eigenständige Interessensvertretung der Kinder in Kindschaftsangelegenheiten bei Gericht (wie beispielsweise familiengerichtliche Verfahren zur elterlichen Sorge oder zum Umgang) und wird oftmals auch als “Anwalt des Kindes” bezeichnet.

Dabei orientiert sich der Verfahrensbeistand nicht ausschließlich an der Willensbekundung des Kindes, sondern berücksichtigt auch Aspekte des Kindeswohls. Oftmals wird ihm vom Gericht darüber hinaus die Aufgabe übertragen, – wenn möglich – zwischen den Eltern zu vermitteln, da die Beendigung des elterlichen Konfliktes in der Regel ein Hauptanliegen der Kinder ist.

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Verfahrensbeistandes bildet das Familienverfahrensgesetz (FamFG) und hier insbesondere § 158 Abs. 4 Satz 1, in welchem es heißt:

“Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren.”

Warum der Verfahrensbeistand im familiengerichtlichen Verfahren so wichtig ist

Ich arbeite seit 2007 als Verfahrensbeistand in Kindschaftsangelegenheiten bei Gericht. In meiner Tätigkeit habe ich über 2000 Kinder und deren Eltern in den unterschiedlichsten Konstellationen kennen gelernt.

Für alle diese Kinder gilt: der Streit der Eltern stellt eine große Belastung dar, denn ihre existenziellen Interessen – ein harmonisches Familienleben mit stabilen Beziehungen zu beiden Eltern – treten in den Hintergrund. Sie spüren die angespannte Atmosphäre, hören oder erleben die Eltern streiten und werden so unbewusst und manchmal auch bewusst in deren Konflikt involviert. Gerade wenn die Eltern keine einvernehmliche Lösung finden – und nur dann wenden sie sich ja auch an das Gericht – fordern sie häufig auch eine Positionierung ihrer Kinder. Dabei können und wollen sich Kinder im Regelfall nicht zwischen Vater und Mutter entscheiden. Dennoch passen sich gerade jüngere Kinder den Forderungen der Eltern an und zwar meist entsprechend der jeweiligen Erwartungslage.

Nicht selten verhalten und äußern sich Kinder dementsprechend bei der Mutter anders als beim Vater. Ich habe Kinder erlebt, die sich bei dem einen Elternteil mit Händen und Füßen gegen die Abholung des anderen gewehrt haben und die ich dann wenige Stunden später fröhlich spielend dort antraf.

Das macht es für die Eltern schwierig, ihr Kind einzuschätzen, denn sie erleben es ja nur in ihrem eigenen Umfeld und unterschätzen dabei oftmals die Anpassungsleistung, die ihr Kind dabei vollbringt.

Aus diesem Grund ist der Einsatz eines Verfahrensbeistandes als eigenständige und unabhängige Interessenvertretung der Kinder so wichtig.

Der Verfahrensbeistand ist für die Kinder häufig der einzige Gesprächspartner, der mit ihnen über die Situation in der Familie spricht und dabei in Bezug auf die Eltern keine Position einnimmt, keine eigenen, sondern ausschließlich die Interessen des Kindes vertritt und zugleich Kenntnis über die spezifische Situation des Kindes und seiner Eltern hat. Meine Erfahrung ist, dass die Kinder dieses Gespräch häufig regelrecht als Befreiung erleben. Das ist aus der Perspektive des Kindes auch verständlich, da meist der gesamte Freundes- und Familienkreis der Eltern und damit auch des Kindes in irgendeiner Form in den Konflikt involviert ist und Stellung bezieht oder eigene Ziele verfolgt. Außerdem erkläre ich den Kindern ihre Rechte sowie die weitere Vorgehensweise und nehme ihnen so auch den Druck vor einer vermeintlich geforderten Positionierung zwischen Vater und Mutter.

Auch für die Eltern, die ja aus Liebe für ihr Kind um dessen beste Perspektive streiten, übernimmt der Verfahrensbeistand eine wichtige Rolle: Er gibt ihnen Einblicke in die Befindlichkeit ihres Kindes im Konflikt der Eltern und schafft damit eine neue Perspektive. Eltern wird wieder bewusst, was sie ihrem Kind zumuten. Häufig resultiert bei den Eltern daraus auch die Bereitschaft, sich (endlich wieder) an den Interessen ihres Kindes zu orientieren und konstruktiv mit dem anderen Elternteil an einer Lösung zur Entlastung ihres Kindes zu arbeiten.

Meine Arbeitsweise

Nach ausführlichen Einzelgesprächen mit den Eltern in meinem Büro oder als Webkonferenz spreche ich mit den Kindern. Dieses Gespräch erfolgt in der Regel ebenfalls in meinem Büro. In diesem geschützten Rahmen können sich die Kinder vom elterlichen Konflikt und ihre eigene Position darstellen. Durch gezielte Fragestellungen erfahre ich von der spezifischen Situation des Kindes sowie von seinen Vorstellungen im Hinblick auf die gerichtliche Fragstellung.

Da der Verfahrensbeistand sich aber nicht ausschließlich am Willen des Kindes zu orientieren hat, sondern seine “Interessen festzustellen hat” (§ 158 Abs. 4 FamFG) , muss auch das Kindeswohl ermittelt und berücksichtigt werden. Kriterien sind hier unter anderem: das Förderprinzip, die Bindungstoleranz der Eltern sowie der Kontinuitätsgrundsatz. Natürlich haben Kinder auch Rechte, wie beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf ein gewaltfreies Umfeld und schulische Bildung.

Neben der detaillierten Erarbeitung des spezifischen Interesses des Kindes versuche ich gleichzeitig zwischen den Eltern zu vermitteln, denn meist leiden die Kinder in erster Linie unter dem Konflikt der Eltern und wünschen sich am meisten, dass dieser aufgelöst wird. Hier kann ich auf meine langjährige Erfahrung als zertifizierte Mediatorin und Coachin zurück greifen.

Sollte eine Vermittlung jedoch nicht möglich sein, so gebe ich in einem strittigen Entscheidungsprozess eine Stellungnahme im Interesse des Kindes ab.

Ergebnis und Ziel

Am Ende meiner Tätigkeit soll in jedem Fall eine Verbesserung für das Kind stehen.

Mein Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung der Eltern bei einer möglichst einvernehmliche, den Interessen des Kindes entsprechenden Regelung.

Ist eine Vermittlung zwischen den Eltern nicht möglich, kann aber auch eine gerichtliche Entscheidung eine Entlastung des Kindes bedeuten. Ein gerichtlicher Beschluss schafft Klarheit und Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Hier setze ich mich für die Berücksichtigung der Kindesinteressen ein.

Mein zentrales Ziel ist es, den Blick der Eltern auf ihre unter den elterlichen Streitigkeiten leidenden Kinder zu erneuern und ihre Augen für das zu öffnen, was die Kinder gerade in solch einer schwierigen Lebensphase dringend benötigen:

Liebe,
Verlässlichkeit und die
Herausnahme aus dem elterlichen Konflikt.


Dr. Uta Strewe
Verfahrensbeistand in Satrup, Region Schleswig-Flensburg

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